Terminsvertretung | Wer erscheint vor Gericht?

Sie benötigen eine qualifizierte Terminsvertretung in Brandenburg? Dann können wir Ihnen als versierte und zuverlässige Kollegen der Kanzlei Faust und Faust weiterhelfen. Wir übernehmen regelmäßig Terminsvertretungen in Untervollmacht.

Sie sind Mandat und als solcher auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt beziehungsweise einer kompetenten Sozietät für Ihr juristisches Anliegen? Erfahren Sie hier mehr zum Thema Terminsvertretung.

Wer vertritt Sie vor Gericht?

Es kann Ihnen passieren, dass Sie vor einem Gericht klagen müssen oder auch verklagt werden, das sehr weit von Ihrem Wohnort entfernt liegt.

Nun haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie suchen sich einen Anwalt dort am Ort des zuständigen Gerichts, der alle Schriftsätze für Sie verfasst und an allen Gerichtsverhandlungen teilnimmt
    oder
  2. Sie nehmen sich einen Anwalt an Ihrem Wohnort, der alle Schriftsätze verfasst und dieser Anwalt sucht sich dann einen Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts, der nur die Gerichtsverhandlungen wahrnimmt.
Bei der ersten Variante 1) werden Sie Ihren Anwalt selten persönlich treffen, es sei denn, Sie nehmen den Weg immer auf sich. Ein direkter Austausch wird vorrangig telefonisch und/oder per E-Mail erfolgen.

Bei Möglichkeit 2) haben Sie einen direkten und persönlichen Austausch zu Ihrem Anwalt, denn er arbeitet an Ihrem Wohnort. Es ist dann die Frage zu klären, inwieweit Sie dieser Anwalt zu den Prozessen vor Ort vertreten kann.

Terminsvertretung

Qualifiziert und zuverlässig

Aktenauszug

Schnelle und gründliche Einarbeitung

Gerichtsverhandlung

Schneller Bericht

Was bedeutet Terminsvertretung?

Hier kommt die Terminsvertretung ins Spiel. Ein Terminsvertreter ist ein Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts, den der „Haupt“-Rechtsanwalt als Vertretung beauftragt hat. Somit handelt der
Terminsvertreter als Unterbevollmächtigter des „Haupt“-Rechtsanwalts. Der Terminsvertreter nimmt also die Gerichtsverhandlungen für den „Haupt“-Rechtsanwalt wahr.

Gut zu wissen:
Werden wir für Sie als „Haupt“-Rechtsanwalt tätig, kümmern wir uns für Sie um einen Terminsvertreter am Ort des Gerichts, dem wir dann mit Ihrem Einverständnis einen Aktenauszug zukommen lassen.

Welche Vertretungen übernimmt die Kanzlei Faust und Faust?

Die Kanzlei Faust und Faust übernimmt regelmäßig derartige Terminsvertretungen in Untervollmacht vor folgenden Gerichten:


Wichtig für uns ist, dass Sie uns einen vollständigen Aktenauszug überlassen. Zusätzlich benötigen wir eine auf unsere Kanzlei lautende Terminsvollmacht im Original.

Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig!

Nach dem Verhandlungstermin werden wir Sie - in aller Regel noch am Tag der Sitzung - über den Verlauf und die Ergebnisse informieren.