Allgemeines Zivilrecht

tat allgzivilrechtDas allgemeine Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - wird bei sämtlichen Verträgen und Sachverhalten angewandt, die das tägliche Leben zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen und/ oder juristischen Personen regeln.

Ganz konkret kann es sich dabei um Ihre Ansprüche aus einem Kauf-, Miet- oder Werkvertrag drehen, um Gewährleistungen wie Minderung, Wandlung, Nachbesserung oder Schadensersatz bei Mängeln, um Schadensersatzansprüche bei Verletzungen und Beschädigungen usw.

Den genauen Sachverhalten gehen wir umfassend nach:

  • Existiert überhaupt ein Vertrag?
  • Wann schuldet Ihnen der Vertragspartner etwas?
  • Wann stehen Sie in der Schuld?
  • Wie bekommen Sie Schadensersatz?
  • Wann müssen Sie Schadensersatz leisten?
  • Wie verhalten Sie sich bei Mängeln?
Wir verhelfen Ihnen zu Ihren Forderungen und Ansprüchen aus bestehenden Verträgen und Rechtsverhältnissen oder geben auch juristischen Rat beim Aufsetzen und Gestalten von Verträgen aller Art.

Frau Susanne Faust nimmt sich gern Ihren Fragen an, insbesondere in den Bereichen:

  • Kaufvertrag
  • Tausch & Schenkung
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Dienstvertrag
  • Reisevertrag
  • Werkvertrag
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlungen
  • Unterlassung