
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht - auch Privatrecht genannt - wird bei sämtlichen Verträgen und Sachverhalten angewandt, die das tägliche Leben zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen und/ oder juristischen Personen regeln.Ganz konkret kann es sich dabei um Ihre Ansprüche aus einem Kauf-, Miet- oder Werkvertrag drehen, um Gewährleistungen wie Minderung, Wandlung, Nachbesserung oder Schadensersatz bei Mängeln, um Schadensersatzansprüche bei Verletzungen und Beschädigungen usw.
Den genauen Sachverhalten gehen wir umfassend nach:
- Existiert überhaupt ein Vertrag?
 - Wann schuldet Ihnen der Vertragspartner etwas?
 - Wann stehen Sie in der Schuld?
 - Wie bekommen Sie Schadensersatz?
 - Wann müssen Sie Schadensersatz leisten?
 - Wie verhalten Sie sich bei Mängeln?
 
Frau Susanne Faust nimmt sich gern Ihren Fragen an, insbesondere in den Bereichen:
- Kaufvertrag
 - Tausch & Schenkung
 - Mietvertrag
 - Pachtvertrag
 - Leihvertrag
 - Dienstvertrag
 - Reisevertrag
 - Werkvertrag
 - Ungerechtfertigte Bereicherung
 - Unerlaubte Handlungen
 - Unterlassung