Sozialrecht

tat sozialrechtDas Sozialrecht umfasst alle juristischen Fälle rund um die Sozialversicherung, die Arbeitsförderung und die soziale Förderung von bedürftigen Personen. Im Wesentlichen sorgt das Sozialrecht dafür, dass betroffenen Menschen das Existenzminimum sichergestellt wird.

In der Praxis geht es um die Themen

  • Arbeitsunfall
  • Rente
  • Schwerbehinderung
  • Sozialleistungen

Konkret unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Expertise beispielsweise bei

  • Anerkennung eines Grades der Behinderung oder von bestimmten Nachteilsausgleichen,
  • Forderungen/ Widersprüchen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeits- oder Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten,
  • Forderungen/ Widersprüchen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld, Heil- und Hilfsmittel),
  • Forderungen/ Widersprüchen gegenüber Jobcenter, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung wegen der Höhe des Leistungsanspruchs, Regelungen von Sperrzeiten, Rückforderungen von Arbeitslosengeld, wegen des Anspruchs auf Insolvenzgeld oder auf Existenzgründerzuschuss
    u. v. m.

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