Verfahrensbeistand

Was bedeutet Verfahrensbeistand? Wer steht wem bei? Was beinhaltet der einfache und erweiterte Aufgabenkreis?

Umgangssprachlich wird der sogenannte Verfahrensbeistand auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Juristisch ist dies nicht ganz zutreffend. Jedoch skizziert diese Bezeichnung den wesentlichen Aufgabenaspekt eines Verfahrensbeistands.

Einfühlsam

Kindgerecht

Behutsam


Dieser kann in einem laufenden Verfahren vom Familiengericht für ein minderjähriges Kind bestellt werden, wenn bei Fällen von Trennung und Scheidung die Kindseltern unterschiedliche Auffassungen über das Wohl des gemeinsamen Nachwuchses vertreten.

Durch den Verfahrensbeistand soll die Position des Kindes mit denen der leiblichen Eltern gleichgestellt werden. Ziel ist es, dass dieser Beistand die kindeseigenen Wünsche herausfiltert und so Empfehlungen an das Gericht abgibt.

Dieses Herausfiltern der kindeseigenen Wünsche kann sowohl im einfachen als auch im erweiterten Aufgabenkreis geschehen.

Beim einfachen Aufgabenkreis führt Rechtsanwältin Susanne Faust ausschließlich Gespräche mit dem Kind. Beim erweiterten Aufgabenkreis spricht sie ebenfalls mit den Kindeseltern, weiteren Bezugspersonen und
– wenn dies notwendig ist - auch mit ErzieherInnen oder LehrerInnen.

Susanne Faust geht dabei einfühlsam, behutsam und neutral vor. Sie ist sowohl ausgebildete Mediatorin und Verfahrensbeiständin, als auch Mutter von drei Kindern. Daher weiß sie um die generellen Sorgen und Nöte von Eltern, als auch um die Ansichten und Gefühlen von Minderjährigen.